Fraktionsregelwerk
Unser Regelwerk befindet sich in ständiger Bearbeitung.
Jeder Bürger auf unserem Server ist verpflichtet, sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Das Regelwerk muss stets eingehalten werden!
§ 1 Vorraussetzungen
§ 1.0 Um eine Bad-Fraktion eröffnen zu können, braucht man mindestens 5 feste Mitglieder.
§ 1.1 Sollte eine Bad-Fraktion unter diese Anzahl fallen, nachdem diese offiziell bestätigt wurden, folgt ein Gespräch mit der Fraktionsverwaltung.
§ 1.2 Mindestens 1 Wochen auf dem Server.
§ 1.3 Gutes Konzept in Google Docs!
§ 1.4 Ihr überzeugt uns im RP.
§ 1.5 Kreativ und Innovativ.
§ 2 Fraktionsregeln
§ 2.0 Jede Fraktion hat sich im Support anzumelden mit seinen Membern. Jeder neue Member muss sich ebenso im Support eintragen lassen. Ist eine Fraktion IC offiziell aber nicht im Support angemeldet werden alle Stränge sofortig aufgelöst.
§ 2.1 Für alle neuen Fraktionen gilt eine Testphase von 7 Tagen, ein frei wählbarer Aufbauschutz bis maximal 7 Tagen, dieser kann aber auch ggf. von der Projektleitung verkürzt oder verlängert werden.
§ 2.2 Neue Fraktionen genießen, wenn erwünscht, einen Aufbauschutz. In diesem Zeitraum dürfen sie nicht von anderen Fraktionen angegriffen werden (außer dem PD). Wenn eine Fraktion im Aufbauschutz provoziert oder selber gegen Fraktionen vorgeht, verfällt ab der Situation ihr Aufbauschutz. Wenn eine Provokation vorliegt, kann er komplett aufgehoben werden, dieses Recht behält sich die Fraktionsverwaltung vor.
§ 2.3 Nach einem Bloodout vergisst die getötete Person alle Geschehnisse und Situationen mit dieser Gruppierung. Ein Bloodout ist vollständig vollzogen, sobald die getötete Person respawnt ist. Zudem muss der Person vorher mitgeteilt werden, dass sie sich in einem Bloodout befindet.
§ 2.4 Nach Verlassen / Bloodout einer Fraktion gilt eine 3-tägige Fraktionssperre; (Ausnahmen bei Ansuchen schriftlich in der PL oder Support, mit gutem Grund).Eine Fraktionssperre kann durch die Fraktionsverwaltung aufgehoben werden, wenn ein triftiger RP-Strang besteht. Dies sollte stets vorher bei der Fraktionsverwaltung angefragt werden.
§ 2.5 Bündnisse zwischen zwei Fraktionen dürfen nur mit einem Antrag bei der Fraktionsverwaltung geschlossen und ausgespielt werden.
§ 2 Blood In & Blood Out
§ 2.0 Jeder Spieler, der einer offiziellen/inoffiziellen Bad-Fraktion beitreten möchte, bekommt einen Blood In. Jeder Fraktion/inoffiziellen Gruppierung obliegt es selbst, wie sie diesen Blood In durchführt.
§ 2.1 Jeder Spieler, der aus einer offiziellen/inoffiziellen Bad-Fraktion aussteigen muss/möchte, bekommt einen Blood Out. Hierbei gibt es die Möglichkeit den Spieler durch einen Soft Blood Out oder Hard Blood Out aus der Fraktion zu entlassen.
§ 2.2 Soft Blood Out:
Der Spieler kauft sich aus seiner Fraktion/inoffiziellen Gruppierung frei. Die Höhe des Betrages obliegt der Führungsebene der Fraktion/inoffiziellen Gruppierung und darf 1.000.000 Dollar nicht überschreiten. Der Spieler kann sich an die Fraktion/inoffiziellen Gruppierung erinnern, würde allerdings niemals die internen Informationen weitergeben, da man im Guten auseinander gegangen ist.
Hard Blood Out:
Der Spieler verlässt die Fraktion durch eine geplante Tötung und blutet vollständig aus. Der Spieler verliert alle Erinnerungen an die Fraktion/inoffiziellen Gruppierung (soziale Kontakte bleiben erhalten).
§ 2.3 Es muss einem Spieler klar kommuniziert werden, dass es sich bei der aktuellen Situation um einen Blood In bzw. Blood Out handelt. Dies darf nur auf deren Anwesen passieren.
§ 2.4 Nach einem Blood Out muss der Spieler auf schnellstem Wege aus der Fraktion entlassen werden. (nur bei offiziellen Bad-Fraktionen)
Kein Spieler darf sich einem Blood Out entziehen, darunter zählt auch, dass die Person, die den Blood Out durchführen will, nicht getötet werden darf.
§ 2.5 Kein Blood In heißt Kein Blood Out! Selbst Schuld!
§ 3 Allgemein
§ 3.0 Offizielle Bad Fraktionen dürfen aus 15 Mitgliedern bestehen.
§ 3.1 Jede Bad Fraktion darf jeweils nur eine Drogenroute/Illegale Route halten.
§ 3.2 Sexuelle, narzisstische, rassistische oder ähnliche Diskriminierungen dürfen nicht gesprüht werden.
§ 3.3 Wenn man im Besitz eine Route ist, hat man dies einer anfragenden Bad Fraktion klar preiszugeben, dass man in deren Besitz ist.
§ 3.4 Zinken auf einer Route ist nur in folgenden Fällen erlaubt den Routenbesitzern eingekauften Einzelpersonen/Fraktionen, die die Erlaubnis der Routenbesitzer bekommen haben mit triftigen RP Hintergrund. (z.B. der Routenbesitzer bezahlt seine Forderung nicht)bei einem aktiven Routenkampf durch die angreifende Fraktion.
§ 3.5 Vollmaskierungen dürfen nicht anhand der Stimme erkannt werden.
§ 3.6 Zivi Fraks dürfen mit 5 Leuten, die gleich gekleidet sind agieren
§ 4 Auftreten einer Fraktion
§ 4.0 Das Auftreten einer Fraktion muss ihrem Ruf entsprechen, so lebt eine Gang z.B. nicht in einer Villa und das Waffengeschäft ist einer Mafia gewidmet.
§ 4.1 Eine Fraktion muss entsprechend ihrem Ruf gekleidet sein, das heißt zum Beispiel würde ein Gangmitglied niemals einen Anzug tragen.
§ 4.2 Als offizielle Bad Fraktion ist es Pflicht, die gleiche Maske zu tragen. Außerdem ist ein zusätzliches Kleidungsstück in entsprechender Farbe Pflicht.
§4.3 Wenn Fraktionen Ladenräube/Staatsbanken machen und eine gute Story vorbringen, dürfen auch RP bezogene Kleidung getragen werden. (zb.Baustellenkleidung)
§ 5 Drive-By
§ 5.0 Bei einem Gang-Drive-By handelt es sich um eine geplante Aktion zwischen zwei verfeindeten Bad Fraktionen.
§ 5.1 Ein Gang-Drive-By darf nur mit triftigem RP Hintergrund durchgeführt werden und muss von einem 12er der Fraktion genehmigt werden.
§ 5.2 Bei einem Gang-Drive-By ist es nur gestattet, in eine Menschenmenge zu schießen, das gezielte Töten ist verboten.
§ 5.3 Die Maximalgeschwindigkeit bei einem Gang-Drive-By beträgt 30 km/h. Erst nachdem das Feuer eingestellt wurde, ist es erlaubt, schneller wegzufahren.
§ 5.4 Es darf lediglich in die verfeindete Hood oder in das Anwesen der verfeindeten Fraktion geschossen werden.
§ 5.5 Bei einem Drive-By darf der Fahrer nicht mitschießen.
Ein Gang-Drive-By sollte ein Statement setzen und nicht gezielt Leute töten!
Sollte jemand anderes als ein Mitglied der verfeindeten Fraktion zu Schaden kommen gilt dies als Kollateralschaden.
§ 6 Räube/Base-Raids
Base-Raid
§ 6.0 Eine Stürmung (sogenannter Base-Raid) ist nur 1x pro Wende erlaubt.
Es muss immer ein triftiger Grund vorliegen
§ 6.1 Sollte man während einer Verfolgungsjagd auf das Anwesen flüchten so muss in den nächsten 10 Minuten weiterhin mit einem Base-Raid gerechnet werden
§ 6.2 Es dürfen keine Fake Geiseln genommen werden.
§ 7 Kriegsregelwerk
§ 7.0 Ein Kriegsvertrag darf nur als letzter Ausweg und aus einem triftigen RP Hintergrund genutzt werden.
§ 7.1 Wenn ein Kriegsvertrag zwischen 2 Parteien geschlossen wird, so zieht dies einen längeren RP-Strang mit sich.
§ 7.2 Es obliegt der Frakverwaltung einen Kriegsvertrag anzunehmen, abzulehnen oder diesen vorzeitig zu beenden.
§ 7.3 Nur der 12er einer Fraktion oder dessen Stellvertreter dürfen einen Kriegsvertrag im Discord einreichen und beide Parteien werden anschließend von den Fraktionsverwaltung zu einem Gespräch eingeladen.
§ 7.4 Nach diesem Gespräch dürfen beide Parteien bis zum Kriegsbeginn nicht gegeneinander agieren.
§ 7.5 Ein Kriegsvertrag gilt erst als besiegelt, wenn beide Parteien sich auf Rahmenbedingungen bezüglich des Vertrages geeinigt haben. Eine Änderung während des Krieges ist erst gestattet, nachdem alle Beteiligten (inkl. Fraktionsverwaltung) zugestimmt haben.
§ 7.6 Nach einem Krieg gilt zwischen den beiden Fraktionen ein Waffenstillstand für 5 Tage.
§7.7 Ein Kriegsvertrag wird oberhalb des Vinewoods Schild ausgefochten, die Bürger haben mit dem Krieg nichts zu tun.
§ 8 Fraktionssperre
§ 8.0 Nach Austreten aus einer Crime- oder Staatsfraktion darf man 3 Tage lang keiner anderen Fraktion beitreten. Sollte eine Person gegen die Fraktionssperre verstoßen, wird sie sanktioniert.
§ 8.1 Ein Wechsel zwischen zwei Staatsfraktionen ist in Ordnung.
§ 8.2 Nach Austreten aus einem Gewerbe entfällt die Fraktionssperre.
§ 8.3 Bei einer Auflösung der Fraktion (Entscheidung der Leaderschaft oder administrativ) entfällt die Fraktionssperre.
§ 8.4 Eine Fraktionssperre darf nur von der Fraktionsverwaltung oder dem High-Team aufgehoben werden. Dafür muss es aber einen plausiblen /triftigen RP- Hintergrund geben.
§ 9 Staatsfraktionen
§ 9.0 Alle Leitungspositionen der Staatsfraktionen unterliegen ohne Ausnahme der Korruptionsregelung.
§ 9.1 Mitglieder einer Staatsfraktion müssen, wenn sie nicht mehr aktiv ihrer Tätigkeit nachgehen, außer Dienst gehen.
§ 9.2 Jedes Mitglied einer Staatsfraktion ist zu jeder Zeit verpflichtet, seine Dienstnummer herauszugeben
§ 9.3 Mitglieder einer Staatsfraktion, welche im Dienst sind, müssen während des Dienstes die vorgeschriebene Kleidung tragen sowie Dienstfahrzeuge nutzen.
§ 9.4 Dem MD ist es nicht gestattet, Waffen mit sich zu führen und sie zu benutzen. Ausnahme bildet hier die Taser Pistole, welche nach Genehmigung genutzt werden darf.
§ 9.5 Geht ein Mitglied einer Staatsfraktion außer Dienst, so muss dieser seine Kleidung und Dienstgegenstände ablegen und darf keine Dienstfahrzeuge mehr benutzen.
§ 9.6 Illegale Farmingrouten/ -labore oder -felder dürfen von Staatsfraktionen maximal 1x am Tag gestürmt werden. Jede Stürmung muss im Vorhinein im Support angemeldet und genehmigt werden. Sollten keine Personen vor Ort sein, zählt dies dennoch als durchgeführte Stürmung.
§ 9.7 Staatsfraktionen dürfen sich nur in Situationen zwischen zwei anderen Fraktionen einmischen, um Leib und Leben von Zivilisten zu schützen. Dies berechtigt sie nicht, privates Eigentum ohne Durchsuchungsbeschluss zu betreten.
§ 9.8 Sollte es jedoch zu einer Schießerei zwischen Staatsfraktion und Bad Fraktion kommen, benötigt die Staatsfraktion keinen Durchsuchungsbeschluss mehr und darf die Tatverdächtigen verfolgen und ggf. das Anwesen betreten/stürmen!
§ 9.9 Fahrzeuge, die einer Staatsfraktion angehören, dürfen optisch nicht verändert werden, sprich ist es diesen Fraktionen verboten, die Farbe ihrer Fahrzeuge zu ändern oder eine Unterbodenbeleuchtung anzubringen.
§ 9.10 Fahrzeuge, die einer Staatsfraktion angehören, dürfen in ihrer Farbe und Beleuchtung (Xenonfarbe, Unterboden) nicht verändert werden.
§ 9.11 Bei einer Kündigung müssen alle erworbenen Dienstgegenstände abgegeben werden sowie die Dienstkleidung und Dienstfahrzeuge nicht mehr genutzt werden.
§ 9.12 Jede Staatsfraktionen darf maximal eine Sniper und einen Helikopter gleichzeitig benutzen.
§ 10 Schusscall
§10.0 Es gibt keinen Schusscall, trotzdessen sollte es einen trifftigen Rp-Hintergrund geben jemanden zu töten.
Faires RP ist für alle Seiten das oberste Gut. RP darf nicht zum puren Zwecke der einseitigen Bereicherung entstehen.
Der Gebrauch einer Schuss- oder sonstigen Waffe für den Angriff, die Verletzung oder die Tötung muss einen RP-Hintergrund haben und zur aktuellen RP-Situation passen. Hier gilt stets: Sind die aus der Situation resultierenden Konsequenzen für die beteiligten Charaktere angemessen? Leos handwerkliches Geschick liegt im Sachen kaputt machen.
§10.1 Eine Gang handelt vorrangig mit Worten.
§10.2 Ist ein Kriegsvertrag vorhanden oder eine fremde Partei ist auf deiner Route, entfällt jeglicher Schusscall.
§10.3 Jumpen ist erlaubt auch ohne Call, dennoch muss ein Hintergrund bestehen.
§10.4 Bei einer Verfolgung ist das aktive schießen der Beifahrer erlaubt.
§10.5 Denkt an §4 das Auftreten einer Fraktion. Macht RP draus. Verhaltet euch dementsprechend und seid nicht dumm.
§10.6 Es wird kein Funkschießen, Bugrolling, Glitch schießen und jeglicher Bug abuse etc. geduldet